Anlageberatung: EU-Kompromiss erlaubt Provisionen unter Auflagen
Brodesser wandte sich 2023 gegen ein pauschales Verbot. Das spätere EU-Verfahren wird getrennt von seiner Position dokumentiert.
Brodesser verteidigt Provisionen
Im Interview mit Pfefferminzia warnt er vor höheren Zugangshürden für kleinere Anleger bei einer ausschließlich honorierten Beratung.
Originalbeleg ↓Politische Einigung
Rat und Parlament verständigen sich auf Schutzvorgaben für provisionsbasierte Beratung.
Originalbeleg ↓Verfahrensstand geprüft
Der Kompromiss wurde im Juni im Ausschuss bestätigt. Im Verfahrensregister steht die parlamentarische erste Lesung noch aus.
Originalbeleg ↓Einordnung
Ein pauschales EU-Provisionsverbot ist in der politischen Einigung nicht vorgesehen.
Grenzen der Recherche
Der letzte Eintrag ist ein Abrufdatum, kein neues Beschlussdatum. Brodessers Position beweist keine persönliche Verursachung des Ergebnisses. Quellenangabe am 15.10.2026 berichtigt: Das Interview erschien bei Pfefferminzia.
Originalquellen
1Wird ein Provisionsverbot kommen, letzten Endes? – NeinPfefferminzia / Lorenz Klein · Journalistischer Originalbericht+
Interviewposition gegen ein pauschales EU-Provisionsverbot.
- Veröffentlicht
- 21.02.2023
- Geprüft
- 15.10.2026
2Retail investment strategy: Council and Parliament agree on packageRat der Europäischen Union · Mitteilung zur politischen Einigung+
Politische Einigung erlaubt Provisionen unter Schutzvorgaben. Original im Webreader gelesen; direkter Abruf gesperrt.
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- Geprüft
- 15.10.2026
3Retail investment strategy – Verfahren 2023/0167(COD)Europäisches Parlament · Gesetzgebungsverfahren+
Verfahrensübersicht: Kompromiss am 23. Juni 2026 im Ausschuss bestätigt; erste Lesung des Parlaments weiterhin ausstehend.
- Veröffentlicht
- Nicht angegeben
- Geprüft
- 15.10.2026