Das Landgericht Mainz änderte im Dezember 2018 die Strafe gegen Sebastian Münzenmaier auf 90 Tagessätze zu je 180 Euro. Der Schuldspruch wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung blieb bestehen. Nach der amtlichen Darstellung hatte er Beteiligte eines Hooliganangriffs 2012 zum späteren Kampfort gelotst.
Eine eigene Teilnahme an der Schlägerei wurde nicht nachgewiesen. Münzenmaier bestritt eine Gewalttatbeteiligung und erklärte, die Geldstrafe zur Vermeidung eines weiteren langen Prozesses akzeptiert zu haben.
Justizminister Herbert Mertin bestätigte im Rechtsausschuss am 24. Januar 2019 die Rechtskraft. Die frühere sechsmonatige Bewährungsstrafe wurde ersetzt. Der amtliche Bericht präzisiert die damalige Medienformulierung zur Vorstrafe: Maßgeblich war die begrenzte Aufnahme in das einfache Führungszeugnis, kein Freispruch.
Originalberichte und Belege ↓
- Münzenmaiers Berufungsurteil ↗ntv / AFP · 17.12.2018
- Rechtsausschuss zum Verfahren Münzenmaier, Seiten 14–18 ↗Landtag Rheinland-Pfalz · 24.01.2019
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.