Martin Rabanus verlangte in einem Gastbeitrag transparente Kriterien für staatliche Kulturförderung. Verfassungsfeindliche Aktivitäten dürften nicht gefördert werden; zugleich dürfe die politische Haltung von Kunstschaffenden kein pauschales Ausschlusskriterium sein. Er unterschied konkrete Rechtsverstöße von provozierender oder unbequemer Kunst, die eine demokratische Gesellschaft aushalten müsse.
Der Beitrag ist Rabanus’ eigene kulturpolitische Argumentation in der Zeitung des Deutschen Kulturrats.
Er dokumentiert keinen Einzelfall einer entzogenen Förderung und keine bereits beschlossene neue Förderregel.
Originalberichte und Belege ↓
- Gastbeitrag zu Kunstfreiheit und Förderbedingungen ↗Politik & Kultur / Deutscher Kulturrat · 26.03.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.