Sergej Minich gehörte zum sogenannten Rumpfvorstand, dessen Wahlvorschlag für die Bremer Bürgerschaftswahl 2023 zurückgewiesen wurde. Ein Eilantrag scheiterte zunächst am vorgesehenen nachträglichen Wahlprüfungsverfahren. Im August 2024 wies der Staatsgerichtshof auch die maßgeblichen Beschwerden gegen die Nichtzulassung im Wahlbereich Bremen zurück.
Die Antragsteller hielten die Anerkennung des konkurrierenden Notvorstands für fehlerhaft. Das Gericht sah die parteischiedsgerichtliche Entscheidung hingegen als nicht willkürlich an; erforderliche gültige Vorstandsunterzeichnungen fehlten.
Das Urteil St 15/23 bestätigt die wahlrechtliche Entscheidung. Es betrifft keine strafrechtliche Verurteilung Minichs. Die zunächst nur prozessuale Eilentscheidung ist damit um den späteren materiellen Prüfstand ergänzt.
Originalberichte und Belege ↓
- Eilbeschluss St 4/23 zur AfD-Wahlzulassung ↗Staatsgerichtshof Bremen · 27.04.2023
- Urteil St 15/23 zur Bürgerschaftswahl ↗Staatsgerichtshof Bremen · 16.08.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.