Michael Meister sagte als parlamentarischer Finanzstaatssekretär vor dem Cum/Ex-Untersuchungsausschuss aus. Er verwies auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2014 und die Arbeit der Finanzverwaltung zur Rückforderung unberechtigter Erstattungen. Die Gesamthöhe des Schadens lasse sich erst nach Aufklärung aller Fälle seriös bestimmen.
Der Bundestagsbericht gibt Meisters Aussage zur damaligen Aufarbeitung wieder. Er war Zeuge; daraus folgt kein persönlicher Tatvorwurf gegen ihn.
Meister trennte die steuerrechtliche Bewertung des Ministeriums von strafrechtlichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaften. Der Bericht belegt weder den Abschluss aller Rückforderungen noch eine persönliche Verantwortung für einzelne Geschäfte.
Originalberichte und Belege ↓
- Zeugenvernehmung im Cum/Ex-Ausschuss ↗Deutscher Bundestag · 14.02.2017
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.