Christina Baum argumentierte in der Bundestagsdebatte zur Organspende für eine aktive Zustimmung. Sie sah in einer Widerspruchsregelung einen Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung und wollte Menschen nicht zu einer Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod verpflichten.
Befürworterinnen wie Gitta Connemann und Sabine Dittmar hielten dagegen: Ein Widerspruch bleibe möglich; die Neuregelung solle mehr Spenden ermöglichen. Die Aussprache verlief über Fraktionsgrenzen hinweg.
Belegt ist eine Grundsatzdebatte am 25. Juni 2026. Die gegensätzlichen rechtlichen Bewertungen sind Positionen der Abgeordneten, kein hier festgestelltes Gerichtsurteil.
Originalberichte und Belege ↓
- Grundsatzdebatte über Organspende und Widerspruchsregelung ↗Deutscher Bundestag · 25.06.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.