Tanja Machalet verteidigte im RBB-Interview den Vorschlag, regelmäßige Hautkrebs-Screenings als Kassenleistung zu streichen. Sie verwies auf aus ihrer Sicht begrenzte Wirksamkeit und Gespräche mit Gutachtern. Gleichzeitig räumte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses ein, dass damit vergleichsweise wenig Geld eingespart würde.
Der RBB berichtete zugleich über die Warnung von Hautärzten vor dieser Kürzung. Machalets Einschätzung ist eine politische Position, kein eigenständiger medizinischer Wirksamkeitsnachweis.
Der später erteilte Gesetzesauftrag verlangt eine Überprüfung des Screenings durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis Ende 2027. Der Ausschuss soll unter anderem risikobasierte Untersuchungen prüfen; das ist kein Nachweis einer bereits vollzogenen Abschaffung.
Originalberichte und Belege ↓
- Machalet verteidigt Kürzung von Hautkrebs-Screenings ↗RBB24 Inforadio · 15.04.2026
- Gesetzesaufträge: Hautkrebsscreening ↗Gemeinsamer Bundesausschuss
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.