Andrea Lindholz unterstützte im Bundestag den Plan, wesentliche Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz abzusichern. Sie verwies auf die Gefahr, dass eine Sperrminorität Richterwahlen blockieren könnte, und befürwortete dafür einen Ersatzwahlmechanismus zwischen Bundestag und Bundesrat.
Der Vorschlag wurde von mehreren Fraktionen gemeinsam eingebracht. Die AfD kritisierte eine Einschränkung von Minderheitenrechten; Lindholz begründete die Änderungen mit dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Gerichts.
Am 19. Dezember 2024 nahm der Bundestag die Grundgesetzänderung mit 600 Ja-Stimmen an und beschloss auch den Ersatzwahlmechanismus. Es handelte sich um eine gemeinsame parlamentarische Reform.
Originalberichte und Belege ↓
- Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz ↗Deutscher Bundestag · 10.10.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.