Das Bundesverfassungsgericht beanstandete die langjährige Beobachtung Bodo Ramelows als unverhältnismäßigen Eingriff in sein freies Mandat. Nach den Feststellungen der Fachgerichte bestanden gegen ihn selbst keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen; die Beobachtung war mit seiner Parteimitgliedschaft und seinen Funktionen begründet worden.
Der Bundestag berichtete am Veröffentlichungstag des Beschlusses. Ramelow hatte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angegriffen, das die Beobachtung 2010 gebilligt hatte.
Das frühere Urteil wurde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Der Beschluss bedeutet keinen generellen Ausschluss jeder rechtsstaatlich begründeten Kontrolle von Abgeordneten.
Originalberichte und Belege ↓
- Beobachtung Ramelows ein Eingriff in das freie Mandat ↗Deutscher Bundestag · 09.10.2013
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.