Nach dem Urteil zur Wahlrechtsreform begrüßte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas die Bestätigung des Systems der Zweitstimmendeckung und der Begrenzung auf 630 Sitze. Zugleich beanstandete Karlsruhe die Fünfprozenthürde in ihrer damaligen Ausgestaltung. Bis zu einer Neuregelung ordnete das Gericht eine Ausnahme nach dem Vorbild der Grundmandatsklausel an.
Bas sah mehr Planungssicherheit für das Parlament. Das Urteil bestätigte damit wesentliche Reformbestandteile, gab den Befürwortern aber nicht in allen Punkten recht.
Die gerichtlich angeordnete Ausnahme schützt Parteien mit mindestens drei Wahlkreissiegen auch unterhalb der Fünfprozenthürde. Eine unveränderte vollständige Bestätigung der Reform wäre eine falsche Zusammenfassung.
Originalberichte und Belege ↓
- Karlsruhe bestätigt Zweitstimmendeckung und korrigiert Sperrklausel ↗Deutscher Bundestag · 30.07.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.