Der Bundestag beschloss die Aufhebung des Paragrafen 219a, der auch sachliche ärztliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erfasst hatte. Dirk Wiese begründete die Reform mit mehr Rechtssicherheit und einem besseren Zugang zu Beratung. Ampel-Fraktionen und Linke stimmten dafür, Union und AfD dagegen.
Die Union sah den Schutz ungeborenen Lebens gefährdet. Die Regierung verwies auf fortbestehende Grenzen kommerzieller und irreführender Werbung.
Belegt ist der parlamentarische Gesetzesbeschluss vom Juni 2022. Die allgemeinen Strafvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch wurden dadurch nicht insgesamt aufgehoben.
Originalberichte und Belege ↓
- Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen ↗Deutscher Bundestag · 24.06.2022
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.