Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte Jian G., einen früheren Mitarbeiter Maximilian Krahs im Europäischen Parlament, wegen Spionage für China zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Krah hatte im Prozess als Zeuge angegeben, nichts von der Agententätigkeit gewusst zu haben, und bezeichnete sich nach dem Urteil als Betroffenen der Machenschaften.
Der Angeklagte bestritt die Spionagevorwürfe; seine Verteidigung verlangte einen Freispruch. Krah erklärte, nach der Festnahme die Sicherheit seines Büros erhöht zu haben.
Verurteilt wurde der ehemalige Mitarbeiter, nicht Krah. Ein belastbarer Nachweis über Rechtskraft oder den späteren Rechtsmittelstand dieses Urteils wurde nicht gefunden.
Originalberichte und Belege ↓
- Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah wegen Spionage verurteilt ↗tagesschau / ARD · 30.09.2025
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.