Nach der Nichtigerklärung des zweiten Nachtragshaushalts 2021 musste die Regierung Scholz ihre Finanzplanung ändern. Karlsruhe hatte die Übertragung von 60 Milliarden Euro an ungenutzten Corona-Kreditermächtigungen verworfen. Am 2. Februar 2024 verabschiedete der Bundestag den angepassten Bundeshaushalt 2024.
Scholz erklärte im November 2023, die Regierung habe zuvor rechtlich umstrittene Spielräume anders eingeschätzt. Die ARD-Analyse verwies auch auf frühere Warnungen des Bundesrechnungshofs.
Das Urteil blieb maßgeblich; der spätere Etatbeschluss ersetzte die notwendigen Haushaltsentscheidungen. Ein persönliches Strafverfahren gegen Scholz war nicht Gegenstand dieses Vorgangs.
Originalberichte und Belege ↓
- Scholz zur Haushaltskrise nach dem Karlsruher Urteil ↗tagesschau / ARD · 28.11.2023
- Haushalt 2024: Urteil und abschließende Beratungen ↗Deutscher Bundestag · 02.02.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.