Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wurden Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglicht und die reguläre Aufenthaltsfrist auf fünf Jahre verkürzt. Hakan Demir, zuständiger SPD-Berichterstatter, forderte zum Inkrafttreten zugleich schnellere Behördenverfahren. Die neue Rechtslage und ihre praktische Umsetzung waren damit zwei getrennte Aufgaben.
Die Fraktionsmitteilung dokumentiert Demirs Zuständigkeit und politische Bewertung. Der journalistische Überblick erläutert die damals beschlossenen Regeln.
Die zunächst zusätzlich eröffnete Einbürgerung nach drei Jahren wurde zum 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft. Die reguläre Fünfjahresfrist blieb bestehen.
Originalberichte und Belege ↓
- Ein zeitgemäßes Einwanderungsrecht ↗SPD-Bundestagsfraktion · 27.06.2024
- Was sich bei Einbürgerungen ändert ↗tagesschau / ARD · 27.06.2024
- Staatsangehörigkeit: Änderung zum Oktober 2025 ↗Bundesregierung · 30.10.2025
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.