Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sah in Julia Klöckners gemeinsamem Video mit einem Nestlé-Manager keine Schleichwerbung. Nach Beschwerden und einem Aufsichtsgespräch fand sie weder die Voraussetzungen für Wirtschaftswerbung noch Anhaltspunkte für Werbeabsicht. Die Entscheidung folgte auf öffentliche Kritik an der Nähe der Ministerin zum Konzern.
Klöckner verteidigte den Austausch als Teil ihrer Strategie für weniger Zucker, Salz und Fett. Das Ministerium versicherte, keine Gegenleistung erhalten zu haben.
Die Medienaufsicht beanstandete das Video nicht. Damit war die konkrete medienrechtliche Prüfung abgeschlossen; die politische Kritik war eine davon getrennte Bewertung.
Originalberichte und Belege ↓
- Video mit Nestlé: Kritik an Klöckner ↗tagesschau / ARD · 05.06.2019
- Klöckner-Video ist keine Schleichwerbung ↗Medienanstalt Berlin-Brandenburg · 02.07.2019
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.