Das Oberlandesgericht München wies Tino Chrupallas Klageerzwingungsantrag als unzulässig zurück. Nach dem Vorfall bei einer Wahlkampfveranstaltung im Oktober 2023 hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingestellt. Eine Verletzung am Oberarm war festgestellt worden; ihre Entstehung ließ sich nach den Ermittlungen nicht klären.
Chrupalla hatte einen Stich und anschließende Beschwerden geschildert. Die Ermittlungen lieferten keine Hinweise auf eine Injektion oder Vergiftung.
Die OLG-Entscheidung beruhte auf formalen Anforderungen; laut Gericht war dagegen kein weiteres Rechtsmittel möglich. Sie beweist weder einen Angriff noch eine erfundene Verletzung.
Originalberichte und Belege ↓
- Klageerzwingungsantrag von Tino Chrupalla ↗Oberlandesgericht München · 24.05.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.