Das Amtsgericht Daun verurteilte drei Beteiligte eines Angriffs auf Beatrix von Storch bei einer Veranstaltung im August 2023. Gegen den Haupttäter wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesprochen, gegen zwei Mitbeteiligte Geldstrafen. Alle drei hatten die Tat eingeräumt.
Von Storch war die Geschädigte. Die Angeklagten erklärten, sie hätten die Veranstaltung stören wollen, und zeigten Reue. Die Gesamtstrafe bezog eine frühere Verurteilung ein.
Der örtliche Gerichtsbericht bezeichnete die Urteile am 26. März 2025 als noch nicht rechtskräftig. Ein späterer Rechtskraftnachweis wurde nicht gefunden.
Originalberichte und Belege ↓
- Nach Angriff auf AfD-Abgeordnete von Storch: Täter bestraft ↗SWR · 26.03.2025
- Urteile in der "Hundekot-Sache" gesprochen ↗Wochenspiegel · 26.03.2025
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.