Das Landgericht Potsdam untersagte Arne Raue im Eilverfahren ehrverletzende Aussagen über eine Pfarrerin. Raue hatte die Äußerungen als private Meinung verteidigt. Im November genehmigte der Bundestag ein Disziplinarverfahren gegen den früheren Bürgermeister; der Landkreis bestätigte dessen Einleitung.
Zivilrechtliche Unterlassung, Disziplinarverfahren und strafrechtliche Ermittlungen sind verschiedene Vorgänge. Die Genehmigung betraf laut rbb nicht das separate strafrechtliche Verfahren.
Am 6. November 2025 wurde das Disziplinarverfahren erlaubt. Ein späterer Abschluss der Verfahren wurde bei der Folgeprüfung nicht verifiziert; die Genehmigung ist keine Verurteilung.
Originalberichte und Belege ↓
- Unterlassungsentscheidung gegen Raue ↗Tagesspiegel / dpa / epd · 28.02.2025
- Bundestag genehmigt Verfahren gegen Raue ↗rbb24 · 07.11.2025
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.