Der Bundestag wies Martin Hess’ Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurück. Er hatte ihn am Vortag in der Debatte über den Anschlag auf die Berliner Stromversorgung erhalten. Die Sitzungsleitung hatte eine Äußerung als herabsetzend gegenüber einem anderen Abgeordneten bewertet.
Kontext
Hess legte Einspruch ein; seine Fraktion unterstützte ihn. Die übrigen Fraktionen stimmten gegen den Einspruch.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Der Ordnungsruf blieb damit bestehen. Es handelt sich um eine parlamentarische Ordnungsmaßnahme.
Originalberichte und Belege ↓
- Amtlicher Bericht zum Einspruch gegen den Ordnungsruf ↗Deutscher Bundestag · 15.01.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.