Carsten Müller unterstützte im Bundestag die elektronische Aufenthaltsüberwachung als zusätzliches Mittel gegen häusliche Gewalt. Er betonte zugleich, dass sie kein Allheilmittel sei, und verwies auf Täterarbeit sowie eine frühzeitige Auswertung. Das Plenarprotokoll dokumentiert außerdem Widerspruch der Opposition zu Reichweite und Vorgeschichte des Gesetzes.
Kontext
Unmittelbare Redequelle, Plenarprotokoll Seiten 9325 bis 9327.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Müllers erwartete Schutzwirkung wird nicht als bereits ausgewertet behauptet.
Originalberichte und Belege ↓
- Carsten Müller unterstützt elektronische Überwachung zum Gewaltschutz ↗Deutscher Bundestag · 08.05.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.