Das Landgericht Berlin ließ die Anklage gegen Matthias Moosdorf wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes zur Hauptverhandlung zu. Moosdorf bestreitet den Vorwurf. Der Bericht belegt eine Verfahrensentscheidung, keine Schuld. Ein späteres Urteil wurde bei der Nachrecherche nicht belastbar gefunden.
Kontext
Strafvorwurf, keine festgestellte Tat.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Letzter belegter Verfahrensschritt: Zulassung am 17. März 2026.
Originalberichte und Belege ↓
- Anklage gegen Moosdorf zur Hauptverhandlung zugelassen ↗WELT · 10.04.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.