Im Streit um Prozesskosten nach einer erfolglosen Unterlassungsklage gegen Jan Böhmermann wurde gegen Maximilian Krah ein Haftbefehl erlassen. Es handelt sich um zivile Vollstreckung, nicht um eine strafrechtliche Verurteilung. Krah erklärte gegenüber der ARD, bereits gezahlt zu haben, und kündigte anwaltliche Klärung an.
Kontext
Krahs Zahlungserklärung steht den berichteten offenen Forderungen gegenüber.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Eine spätere amtlich bestätigte Erledigung wurde nicht belegt.
Originalberichte und Belege ↓
- Ziviler Haftbefehl gegen Krah wegen Prozesskosten ↗tagesschau.de / ARD · 13.08.2026
- Zivilrechtliche Vollstreckung gegen Krah ↗Deutschlandfunk · 13.08.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.