Ingo Hahn veröffentlichte einen Freispruch des Landgerichts München I im Verfahren um ein bearbeitetes Landtagsvideo. Die auf seiner Website zugängliche Urteilsabschrift hebt die erstinstanzliche Verurteilung vom 28. Oktober 2025 auf. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde verworfen.
Hahn hatte die ihm zugeschriebene Freigabe des Videos bestritten. Das veröffentlichte Dokument nennt die Hauptverhandlungen vom 23. und 29. April 2026 und ihn ausdrücklich als Angeklagten.
Nach seiner Mitteilung erging der Freispruch am 29. April 2026 und ist rechtskräftig. Die Abschrift bestätigt den Freispruch; die zusätzliche Behauptung politischer Einflussnahme in seiner Mitteilung wird dadurch nicht belegt.
Originalberichte und Belege ↓
- Hahns Mitteilung zum Freispruch mit späterem Nachtrag ↗Ingo Hahn · 30.04.2026
- Urteilsabschrift: 15 NBs 118 Js 119474/23, Rubrum und Tenor ↗Landgericht München I; veröffentlicht von Ingo Hahn
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.