Astrid Timmermann-Fechter befürwortete in einem schriftlichen Redebeitrag Begründungspflichten bei abgelehnten Freistellungsanträgen. Sie sah darin bessere Chancen für individuelle Vereinbarungen in kleineren Unternehmen.
Originalberichte und Belege ↓
- Plenarprotokoll 20/73, Seite 247 ↗Deutscher Bundestag · 01.12.2022
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.