Sebastian Steineke wandte sich gegen einen Grünen-Gesetzentwurf zum kollektiven Rechtsschutz. Er hielt den Eingriff in die Zivilprozessordnung für unverhältnismäßig und verwies auf bereits vorhandene Rechtsinstrumente.
Kontext
Historische Rechtsposition von 2015; der Bundestag lehnte den Entwurf ab. Keine Darstellung heutiger Verbraucherklagerechte.
Originalberichte und Belege ↓
- Originalbericht: Steineke lehnt damaligen Entwurf für Gruppenverfahren ab ↗Deutscher Bundestag · 05.11.2015
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.