Ralf Stegner lehnte einen AfD-Antrag zu deutschen Bezügen in den Epstein-Akten ab. Er verwies auf Strafverfolgungsbehörden und das parlamentarische Kontrollgremium als zuständige Stellen für konkrete Hinweise.
Kontext
Dies ist seine Position zum Verfahren. Der Beitrag enthält keinen Vorwurf einer Beteiligung Stegners an Straftaten.
Originalberichte und Belege ↓
- Originalbericht: Stegner verlangt zuständige Prüfung möglicher Epstein-Bezüge ↗Deutscher Bundestag · 05.03.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.