Christoph Grimm trat einem Verfahren von AfD-Abgeordneten gegen die Einberufung des alten Bundestages zu Sondersitzungen bei. Der Bundestagsbericht nennt ihn ausdrücklich im Verfahren 2 BvE 2/25.
Kontext
Der Bericht referiert die am 14. März veröffentlichten Beschlüsse vom 13. März 2025.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Die Anträge gegen die Einberufung blieben erfolglos. Daraus wird hier keine Aussage über andere oder spätere Verfahren abgeleitet.
Originalberichte und Belege ↓
- Originalbericht: Grimm beteiligt sich an Verfahren gegen Bundestagssondersitzungen ↗Deutscher Bundestag · 17.03.2025
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.