Johannes Fechner erklärte, die geprüften BSW-Einsprüche enthielten keine Zählfehler, die eine Neuauszählung rechtfertigten. Er begründete damit die Ablehnung im Bundestag.
Kontext
Dokumentiert ist seine Begründung im parlamentarischen Wahlprüfungsverfahren, kein späteres Gerichtsurteil.
Originalberichte und Belege ↓
- Plenarprotokoll 21/50, PDF-Seite 150 ↗Deutscher Bundestag · 18.12.2025
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.