Esther Dilcher erläuterte die geplante Nachbesserung des Gesetzes gegen Kinderehen nach einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung. Sie betonte Kindeswohl und Minderjährigenschutz.
Kontext
Die Rede dokumentiert den Beratungsstand im März 2024, nicht die heute geltende Rechtslage.
Originalberichte und Belege ↓
- Plenarprotokoll 20/160, PDF-Seite 159 ↗Deutscher Bundestag · 21.03.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.