Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte Weimers Behörde vorläufig, die Betreiberinnen der Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel als politische Extremisten zu bezeichnen: Dafür fehle eine belastbare Tatsachengrundlage. Deutschlandfunk berichtete später, Weimer habe kein Rechtsmittel eingelegt. Damit ist die Entscheidung über diese Äußerung rechtskräftig geworden; andere Streitfragen rund um den Buchhandlungspreis blieben davon getrennt.
Das Gericht beurteilte die konkrete Äußerung und ihre Tatsachengrundlage. Weimers ursprünglicher Verweis auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes wird im Gerichtsbericht erläutert.
Nach dem Bericht vom 4. Juni 2026 wurde der Eilbeschluss nicht angefochten. Weitere Klagen liefen damals; ein vollständiger Abschluss aller Preis- und Auskunftsverfahren ist nicht belegt.
Originalberichte und Belege ↓
- Verwaltungsgericht begrenzt Weimers Extremismusäußerung ↗Verwaltungsgericht Berlin · 30.04.2026
- Weimer legt gegen Eilbeschluss kein Rechtsmittel ein ↗Deutschlandfunk · 04.06.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.