Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sprach sich dafür aus, öffentlich gewordene E-Mail-Leaks aus AfD-Parteistrukturen sorgfältig auf verwertbare Erkenntnisse für ein Parteiverbotsverfahren hin zu untersuchen. Zugleich betonte sie die hohen verfassungsrechtlichen Hürden bei der Verwertung illegal erlangter Datensätze vor dem Bundesverfassungsgericht.
Kontext
Im Deutschen Bundestag fordern Befürworter eines Verbotsantrags die Einbeziehung neuer digitaler Beweise.
Weiterer Verlauf · geprüft 08.11.2026
Verfassungsrechtler mahnten zur Vorsicht, um die Beweisführung in Karlsruhe nicht durch formale Verwertungsverbote zu gefährden.
Originalberichte und Belege ↓
- Hubig will geleakte E-Mails zur Prüfung von AfD-Verbotsverfahren nutzen ↗tagesschau.de · 07.11.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 08.11.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.