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Hubig begrüßt Strafschärfung bei Verabreichung von K.-o.-Tropfen

Bericht
Stefanie Hubig ↗

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den Beschluss des Bundestages begrüßt, die Verabreichung von K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren zu belegen. Hubig bezeichnete die Reform als überfälliges rechtliches Stoppschild, um Rechtssicherheit nach uneinheitlicher BGH-Rechtsprechung zu schaffen.

Kontext

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (Drs. 21/7560) im September eingebracht.

Weiterer Verlauf · geprüft 06.11.2026

Das Gesetz bedarf nach dem Beschluss des Bundestages noch der abschließenden Billigung durch den Bundesrat.

Originalberichte und Belege ↓

Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 06.11.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.

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