Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den Beschluss des Bundestages begrüßt, die Verabreichung von K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren zu belegen. Hubig bezeichnete die Reform als überfälliges rechtliches Stoppschild, um Rechtssicherheit nach uneinheitlicher BGH-Rechtsprechung zu schaffen.
Kontext
Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (Drs. 21/7560) im September eingebracht.
Weiterer Verlauf · geprüft 06.11.2026
Das Gesetz bedarf nach dem Beschluss des Bundestages noch der abschließenden Billigung durch den Bundesrat.
Originalberichte und Belege ↓
- Bundestag plant härtere Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen ↗tagesschau.de · 06.11.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 06.11.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.