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Schmidt klagt in Karlsruhe gegen Fraktionsausschluss

Verfahren
Jan Wenzel Schmidt ↗

Jan Wenzel Schmidt hat beim Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren gegen seinen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion eingeleitet. Nach Vorwürfen über Unregelmäßigkeiten bei Mitarbeiterverträgen war er von der Fraktion ausgeschlossen worden; Schmidt rügt die Verletzung seiner verfassungsrechtlich verbürgten Abgeordnetenrechte.

Kontext

Das Bundesverfassungsgericht prüft im Organstreit die Abwägung zwischen Fraktionsautonomie und Rechten fraktionsloser Abgeordneter.

Weiterer Verlauf · geprüft 04.11.2026

Das Hauptsacheverfahren in Karlsruhe ist anhängig. Schmidt führt sein Mandat bis zu einer gerichtlichen Entscheidung als fraktionsloser Abgeordneter fort.

Originalberichte und Belege ↓

Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 04.11.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.

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