Jan Wenzel Schmidt hat beim Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren gegen seinen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion eingeleitet. Nach Vorwürfen über Unregelmäßigkeiten bei Mitarbeiterverträgen war er von der Fraktion ausgeschlossen worden; Schmidt rügt die Verletzung seiner verfassungsrechtlich verbürgten Abgeordnetenrechte.
Das Bundesverfassungsgericht prüft im Organstreit die Abwägung zwischen Fraktionsautonomie und Rechten fraktionsloser Abgeordneter.
Das Hauptsacheverfahren in Karlsruhe ist anhängig. Schmidt führt sein Mandat bis zu einer gerichtlichen Entscheidung als fraktionsloser Abgeordneter fort.
Originalberichte und Belege ↓
- Karlsruhe prüft Fraktionsausschluss von AfD-Politiker ↗tagesschau.de · 04.11.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 04.11.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.