POLITISCHES MAGAZINNachrichten vom 03.11.2026 ↗
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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Mayer nach Rücktritt ein

Korrektur & Entlastung
Stephan Mayer ↗

Die Staatsanwaltschaft München I stellte das Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer gemäß § 153a StPO nach Zahlung einer Geldauflage ein. Mayer hatte zuvor Vorwürfe strafbarer Bedrohungen zurückgewiesen und gesundheitliche Gründe für seinen Rücktritt als CSU-Generalsekretär genannt.

Kontext

Dem Verfahren lagen Auseinandersetzungen mit einem Journalisten über die Berichterstattung zu privaten Angelegenheiten zugrunde. Die Einstellung nach § 153a StPO erfolgt ohne Schuldfeststellung und begründet keine Vorstrafe.

Weiterer Verlauf · geprüft 02.11.2026

Das Ermittlungsverfahren ist rechtskräftig beendet. Stephan Mayer führt sein Mandat als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Altötting fort.

Originalberichte und Belege ↓

Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 02.11.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.

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