Die Staatsanwaltschaft München I stellte das Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer gemäß § 153a StPO nach Zahlung einer Geldauflage ein. Mayer hatte zuvor Vorwürfe strafbarer Bedrohungen zurückgewiesen und gesundheitliche Gründe für seinen Rücktritt als CSU-Generalsekretär genannt.
Dem Verfahren lagen Auseinandersetzungen mit einem Journalisten über die Berichterstattung zu privaten Angelegenheiten zugrunde. Die Einstellung nach § 153a StPO erfolgt ohne Schuldfeststellung und begründet keine Vorstrafe.
Das Ermittlungsverfahren ist rechtskräftig beendet. Stephan Mayer führt sein Mandat als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Altötting fort.
Originalberichte und Belege ↓
- Staatsanwaltschaft München I stellt Verfahren gegen Stephan Mayer ein ↗Bayerischer Rundfunk · 20.04.2023
- CSU-Generalsekretär Stephan Mayer tritt zurück ↗Süddeutsche Zeitung · 03.05.2022
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 02.11.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.