Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe müssen Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien keine Einkommensanteile aus Ausbildung oder Praktika mehr abgeben. Denise Loop hatte das Vorhaben als Berichterstatterin für Bündnis 90/Die Grünen im Familienausschuss maßgeblich gesteuert.
Zuvor mussten junge Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe bis zu 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag an die Träger abführen. Die Reform wurde interfraktionell ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Die vollständige Abschaffung trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Eine individuelle Wirkungsmessung bei den Betroffenen ist damit nicht festgestellt.
Originalberichte und Belege ↓
- Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ↗Bundesrat / Bundesanzeiger · 16.12.2022
- Wissenschaftliche Dienste: Zur Reform der Kostenheranziehung nach § 94 SGB VIII ↗Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages · 01.01.2023
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 02.11.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.