Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, bezeichnete das Inkrafttreten als historischen Fortschritt für die Grundrechte.
Kontext
Das Gesetz löste das Transsexuellengesetz von 1980 ab und vereinfachte die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ohne vorherige Begutachtungen.
Weiterer Verlauf · geprüft 01.11.2026
Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes ist belegt. Die Umsetzung durch die Standesämter und behördliche Praxis wird laufend beobachtet.
Originalberichte und Belege ↓
- Queer-Beauftragter Lehmann: Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November in Kraft ↗Sven Lehmann / Queer-Beauftragter der Bundesregierung · 01.11.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 01.11.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.