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Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft

Bericht
Sven Lehmann ↗

Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, bezeichnete das Inkrafttreten als historischen Fortschritt für die Grundrechte.

Kontext

Das Gesetz löste das Transsexuellengesetz von 1980 ab und vereinfachte die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ohne vorherige Begutachtungen.

Weiterer Verlauf · geprüft 01.11.2026

Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes ist belegt. Die Umsetzung durch die Standesämter und behördliche Praxis wird laufend beobachtet.

Originalberichte und Belege ↓

Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 01.11.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.

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