Jörg Cezanne, Violetta Bock und die Linksfraktion wollten die Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes stoppen. Sie beanstandeten fehlende Informationen über Klimafolgen und die vorgesehenen Brennstoffregeln.
Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Anträge am 9. Juli als unzulässig. Die Antragstellenden hätten Regierung und Bundestag die geltend gemachten Kompetenzkonflikte vorher nicht hinreichend deutlich gemacht. Die Bundesregierung hielt ihren Entwurf dagegen für ausreichend beratungsfähig.
Die Eilanträge wurden gegenstandslos. Bock bestätigte den erfolglosen Ausgang am 11. Juli und hielt ihre Kritik aufrecht; das ist ihre Stellungnahme, keine eigene Antwort Cezannes. Der Beschluss enthält keine abschließende materielle Prüfung des gesamten Gesetzes.
Originalberichte und Belege ↓
- Linke will Heizungsgesetz vor der Sommerpause verhindern ↗Anja Krüger / taz · 03.07.2026
- Beschluss vom 9. Juli 2026 – 2 BvE 3/26 ↗Bundesverfassungsgericht · 09.07.2026
- Die Regierung ist mächtig ↗Violetta Bock · 11.07.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 15.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.