Violetta Bock, Jörg Cezanne und die Linksfraktion wollten die Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes stoppen. Sie verlangten zusätzliche Informationen über Klimafolgen und die Umsetzbarkeit der vorgesehenen Brennstoffregeln.
Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Anträge am 9. Juli als unzulässig: Der Konflikt über die behaupteten Organrechte sei gegenüber Regierung und Bundestag nicht hinreichend deutlich gemacht worden. Die Eilanträge wurden damit gegenstandslos.
Bock bestätigte den erfolglosen Ausgang am 11. Juli, hielt aber an ihrer Kritik fest. Der Beschluss 2 BvE 3/26 entscheidet über die Zulässigkeit dieses Organstreits, nicht abschließend über die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Originalberichte und Belege ↓
- Linke will Heizungsgesetz vor der Sommerpause verhindern ↗Anja Krüger / taz · 03.07.2026
- Beschluss vom 9. Juli 2026 – 2 BvE 3/26 ↗Bundesverfassungsgericht · 09.07.2026
- Die Regierung ist mächtig ↗Violetta Bock · 11.07.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 14.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.