Nach dem Urteil zum Klimaschutzprogramm 2023 verlangte Lisa Badum weitere Maßnahmen und gehörte zu den Initiatoren des Grünen-Antrags 21/4271. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Bundesregierung verpflichtet, ihr Programm zu ergänzen.
Kontext
Die Auswahl der Maßnahmen bleibt Aufgabe der Regierung. Das Urteil schreibt Badums einzelne politische Forderungen nicht vor.
Weiterer Verlauf · geprüft 12.10.2026
Der Antrag wurde am 26. Februar an die Ausschüsse überwiesen. Am 25. März erklärte das Umweltministerium, das neue Programm werde dem Urteil gerecht. Das ist die Bewertung der Regierung, keine erneute gerichtliche Bestätigung.
Originalberichte und Belege ↓
- Umwelthilfe gewinnt Klimaklage gegen Bundesregierung ↗tagesschau · 29.01.2026
- Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen – 7 C 6.24 ↗Bundesverwaltungsgericht · 29.01.2026
- 21/4271 – Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Ein Klima-Turbo für Deutschland ↗Deutscher Bundestag / Bündnis 90/Die Grünen · 24.02.2026
- Plenarprotokoll 21/59, Überweisung von 21/4271 ↗Deutscher Bundestag · 26.02.2026
- Ist das Urteil zum Klimaschutzprogramm berücksichtigt? ↗Bundesumweltministerium · 25.03.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 12.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.