Die taz berichtete 2013 über eine Geldstrafe von 2.250 Euro gegen Jan van Aken wegen eines öffentlichen Aufrufs zum „Schottern“. Gegenstand war seine Unterstützung des Aufrufs von 2010, nicht eine belegte eigene Beschädigung von Bahngleisen.
Van Aken verteidigte die Unterzeichnung vor dem Prozess als Absichtserklärung und legitimen zivilen Ungehorsam. Den Strafbefehl hatte er nicht akzeptiert, sodass es zur Verhandlung kam.
Der Bericht vom 10. April nennt das am Vortag bekannt gegebene Urteil des Amtsgerichts Lüneburg. Der vollständige Urteilstenor und ein späterer Rechtsmittelabschluss liegen hier nicht vor; daraus wird kein heutiger Registerstand abgeleitet.
Originalberichte und Belege ↓
- Nicht geschottert, dennoch angeklagt ↗Martin Kaul / taz · 09.04.2013
- Verurteilt wegen „Schotter“-Aufrufs ↗taz / dpa · 10.04.2013
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 11.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.