Auf Rebecca Lenhards Anfrage konnte die Bundesregierung nicht beziffern, welcher Anteil versorgter Adressen ausschließlich Satelliteninternet nutzt. Die vorhandenen Daten betrafen leitungsgebundene Anschlüsse. Lenhard kritisierte gegenüber netzpolitik.org komplizierte Verfahren zur Durchsetzung der Mindestversorgung und forderte einfachere Nachweise sowie verlässlichere Unterstützung für Betroffene.
Die Regierung erklärte, Funklösungen müssten wegen örtlicher Hindernisse im Einzelfall geprüft werden. Eine verbesserte Mobilfunkdatenerhebung sei vorgesehen.
Die Antwort vom 30. März belegt eine begrenzte Datengrundlage, keine pauschale Unterversorgung aller betroffenen Haushalte. Ein im Bericht genanntes neues Prüfwerkzeug befand sich noch im Test. Eine abgeschlossene Verfahrensreform wird nicht behauptet.
Originalberichte und Belege ↓
- Breitbandversorgung: Grenzen der verfügbaren Daten ↗netzpolitik.org / Tomas Rudl · 07.04.2026
- Antwort auf Lenhards Frage 03/0369 ↗Bundesdigitalministerium, veröffentlicht von netzpolitik.org
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.