Anne König fragte die Bundesregierung, weshalb Anträge auf Heizungsförderung seit Februar 2024 möglich waren, Auszahlungen aber erst später beginnen sollten. Die Regierung verwies auf technische und rechtliche Umstellungen nach der Haushaltsentscheidung. Sie widersprach auch dem Eindruck fehlender Vorabinformation und nannte Veröffentlichungen der KfW vom Februar.
Die Antwort vom 26. März erklärt die staatliche Sicht auf die Verzögerung; sie ist keine unabhängige Bewertung der Kommunikation.
Am 30. September öffnete die KfW die Nachweiseinreichung für erste selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern. Geld sollte nach positiver Prüfung folgen. Damit ist der nächste Verfahrensschritt belegt, nicht eine Auszahlung an alle Antragsteller an diesem Tag.
Originalberichte und Belege ↓
- Schriftliche Fragen, Drucksache 20/10863, Frage 16 ↗Deutscher Bundestag · 28.03.2024
- Start der Nachweiseinreichung zur Heizungsförderung ↗KfW · 30.09.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.