Stefan Korbach wurde am 9. Oktober 2025 einstimmig in das Bundestagsgremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes gewählt. Das Gremium erhält vom Finanzministerium regelmäßig Informationen über die Arbeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Diese sammelt und analysiert Hinweise auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die Wahl begründet eine parlamentarische Kontrollfunktion. Sie überträgt Korbach keine persönliche Leitung strafrechtlicher Ermittlungen.
Der amtliche Bericht dokumentiert die erfolgte Wahl und die Informationspflicht des Ministeriums. Ein bestimmter aufgeklärter Geldwäschefall oder sichergestellter Betrag wird Korbach damit nicht zugerechnet.
Originalberichte und Belege ↓
- Wahl der Mitglieder des Geldwäsche-Gremiums ↗Deutscher Bundestag · 09.10.2025
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.