POLITISCHES MAGAZINNachrichten vom 10.10.2026 ↗
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Korbach in parlamentarisches Gremium zur Geldwäschekontrolle gewählt

Bericht
Stefan Korbach ↗

Stefan Korbach wurde am 9. Oktober 2025 einstimmig in das Bundestagsgremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes gewählt. Das Gremium erhält vom Finanzministerium regelmäßig Informationen über die Arbeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Diese sammelt und analysiert Hinweise auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Kontext

Die Wahl begründet eine parlamentarische Kontrollfunktion. Sie überträgt Korbach keine persönliche Leitung strafrechtlicher Ermittlungen.

Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026

Der amtliche Bericht dokumentiert die erfolgte Wahl und die Informationspflicht des Ministeriums. Ein bestimmter aufgeklärter Geldwäschefall oder sichergestellter Betrag wird Korbach damit nicht zugerechnet.

Originalberichte und Belege ↓

Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.

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