Hanna Steinmüller warb für verpflichtende Sachkundeprüfungen und mindestens 15 Weiterbildungsstunden pro Jahr für Immobilienmakler und Verwalter. Damit wollte sie Eigentümer und Mieter vor fachlichen Fehlern schützen. Die Bundesregierung begründete die Abschaffung der Maklerpflicht dagegen mit geringeren Kosten und dem Eigeninteresse der Berufstätigen an aktuellem Wissen.
Eigener politischer Beitrag und separat geprüfte amtliche Erläuterung des später in Kraft getretenen Gesetzes.
Seit 24. Juli 2026 entfällt die Weiterbildungspflicht für Makler. Für Wohnimmobilienverwalter bleibt sie laut Regierungsmitteilung bestehen; Steinmüllers weitergehende Forderung ist damit nicht umgesetzt.
Originalberichte und Belege ↓
- Forderung nach Sachkunde ↗Hanna Steinmüller · 12.06.2026
- Regelungen zum Bürokratierückbau ↗Bundesregierung · 24.07.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.