Paul Schmidt kritisierte die Regierungsantwort auf eine Anfrage zu den Kosten der Energiewende und verlangte längerfristige Transparenz. Die Bundesregierung erläuterte dagegen, Investitionssummen seien nicht gleichbedeutend mit zusätzlichen Energiewendekosten: Erhaltungsinvestitionen sowie eingesparte Brennstoff- und Schadenskosten müssten bei einer Gesamtbewertung berücksichtigt werden.
Historischer Streit über Kostenmethodik; Anfrage 21/712 und Antwort 21/903 wurden unterschieden.
Die Regierung verzichtete auf eigene umfassende Kostenschätzungen und begründete methodische Schwierigkeiten. Schmidts Vorwurf eines Scheiterns wird nicht als Tatsache übernommen.
Originalberichte und Belege ↓
- Schmidt zu Energiewendekosten ↗AfD-Bundestagsfraktion · 22.07.2025
- Antwort zu Energiewendekosten, 21/903 ↗Bundesregierung / Deutscher Bundestag · 15.07.2025
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.