Malte Kaufmann erklärte im April 2026, mit einer Beschwerde gegen BILD beim Presserat erfolgreich gewesen zu sein. Es ging um identifizierende Berichterstattung über das Sylt-Video von 2024. Die unabhängige Mitteilung des Presserats bestätigt eine Rüge gegen BILD.DE wegen Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes.
Der Presserat nennt Kaufmann nicht als Beschwerdeführer; diese Zuordnung beruht auf dessen eigener Erklärung. Er unterscheidet ausdrücklich zwischen Gästen ohne strafbares Verhalten und dem später verurteilten Mann, der einen Hitlergruß zeigte.
Die Entscheidung wurde im März 2026 nach zwischenzeitlicher Aussetzung wegen Gerichtsverfahren bekanntgegeben. Sie beanstandet bestimmte identifizierende Darstellungen, erklärt aber weder die gesamte Berichterstattung noch jede Namensnennung über den Vorfall für unzulässig.
Originalberichte und Belege ↓
- Kaufmann zu seiner Beschwerde gegen BILD ↗Malte Kaufmann · 20.04.2026
- Presseratsrügen im März: Abschnitt zum Sylt-Video ↗Deutscher Presserat · 23.03.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.