Macit Karaahmetoğlu unterstützte als SPD-Berichterstatter im Dezember 2024 die geplante Anpassung der Anwaltsvergütung. Er begründete sie mit gestiegenen Kosten und dem Erhalt erreichbarer Rechtsberatung. Zugleich müssten die Leistungen für Mandanten erschwinglich bleiben. Die Fraktion wollte den Entwurf noch vor der Bundestagswahl verabschieden.
Die Pressemitteilung war eine politische Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss. Ihre Formulierung eines bereits beschlossenen Gesetzes bedeutete zu diesem Zeitpunkt noch keinen abgeschlossenen parlamentarischen Gesetzgebungsprozess.
Die Bundesrechtsanwaltskammer meldete im April 2025 die Verkündung des zusammengeführten Reformgesetzes: Gesetzliche Wertgebühren stiegen zum 1. Juni 2025 um sechs Prozent, Festgebühren um neun Prozent. Ob dadurch die regionale Versorgung verbessert wurde, belegen diese Quellen nicht.
Originalberichte und Belege ↓
- Rechtsberatung und geplante Gebührenanpassung ↗SPD-Bundestagsfraktion · 11.12.2024
- Anwaltsgebühren steigen zum 1. Juni 2025 ↗Bundesrechtsanwaltskammer · 16.04.2025
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.