Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober die Vorlage für eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Abgabe im Juli 2027 beginnen. Der Beitrag hatte zunächst über die anstehende Beratung berichtet; der Kabinettsbeschluss ist inzwischen bestätigt. [4]
Zwei Steuersätze und Ausnahmen
Nach dem aktualisierten Bericht von ZDFheute sind je Liter 26 Cent bei fünf bis unter acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter und 32 Cent ab acht Gramm vorgesehen. Die frühere dritte Stufe entfällt. Betriebe mit einer Produktion von bis zu einer Million Litern sollen ausgenommen werden; die beihilferechtliche Zustimmung der EU-Kommission steht dazu noch aus. [2]
Die Bundesregierung nennt außerdem Ausnahmen etwa für reine Fruchtsäfte, ungesüßte Schorlen, Milchgetränke und Getränke, die ausschließlich mit Süßstoffen gesüßt werden. Sie verbindet die Steuer mit dem Ziel, den Zuckerkonsum zu senken. Die Einnahmen sollen eine geplante Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds abmildern. [4]
Zuvor hatte das Kanzleramt den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil gestoppt. Unionsgeführte Landesressorts hatten sich gegen die Steuer gewandt. Der nun beschlossene Regierungsvorschlag ist noch kein geltendes Gesetz. Ob er das Kaufverhalten verändert, lässt sich erst nach einer Umsetzung beurteilen. [2]
