Donald Trump hat eine ausgesprochen großzügige Vorstellung davon, wer für seine Selbstdarstellung bezahlen darf: alle anderen. Auch diejenigen, die seine Politik ablehnen. Auch diejenigen, die sein Gesicht auf keinem weiteren Bildschirm brauchen. Steuern zahlen schließlich auch Menschen ohne MAGA-Kappe.

Die Größenordnung steht in den eigenen Unterlagen seiner Regierung. Die dem Heimatschutzministerium unterstellte Grenzschutzbehörde CBP vergab einen Werbeauftrag über 20 Millionen Dollar. Für die bis zum 11. Oktober eingekauften Sendeplätze nennt die zuständige Finanzverantwortliche rund 19 Millionen Dollar. Der Auftrag betraf die Ausstrahlung bereits vorhandener Videos; er finanzierte nach ihrer Erklärung nicht deren Produktion. [1]

Rund 19 Millionen Dollar für Sendeplätze. Da bekommt die Liebe zum Vaterland wenigstens einen ordentlich ausgestatteten Werbeetat.

Besonders dreist ist der Umgang mit dem Material. Die Bundesrichterin Jennifer Rochon hält in ihrer Begründung fest, dass einer der Spots nahezu identisch mit einem Video aus Trumps Wahlkampf 2024 ist. Geändert hat sich vor allem der Hinweis auf den Geldgeber: Jetzt steht dort die US-Regierung. [2]

Das muss man sich leisten können: dieselbe politische Botschaft, dieselben Feindbilder, aber eine neue Rechnungsadresse. Der Steuerzahler übernimmt. Wer darin seriöse Regierungsinformation erkennen will, muss sich schon sehr anstrengen.

Eine Regierung soll erklären, was sie entscheidet und wofür sie Geld ausgibt. Sie hat keinen Auftrag, ihrem Chef ein dauerhaftes Werbeprogramm zu finanzieren. Hier wird die Macht des Amtes benutzt, um den Amtsinhaber größer zu machen. Trumps persönliche Reklame bekommt das Gewicht staatlicher Kommunikation und den Geldbeutel der Allgemeinheit. Gerade vor einer Wahl ist diese Vermischung eine politische Unverschämtheit.

Trump verteidigte die Spots als positive Werbung für die USA. Das Weiße Haus kündigte an, künftig solle seine politische Organisation die Finanzierung übernehmen. Eine Erstattung der bereits mit Steuermitteln finanzierten Werbung lehnte es laut Reuters ab. [3]

Wie bequem. Erst die Öffentlichkeit bezahlen lassen, dann für die Zukunft eine andere Kasse nennen. Die bisherige Rechnung bleibt beim Publikum. Offenbar soll es schon als Entgegenkommen gelten, wenn politische Werbung künftig wieder politisch finanziert wird.

Rochon stoppte die beanstandete Finanzierung und Ausstrahlung am 11. Oktober vorläufig. Am 14. Oktober verlängerte sie die Anordnung bis zum 8. November. Das Verfahren ist damit nicht endgültig entschieden; eine weitere Anhörung ist für den 4. November vorgesehen. [4][5] Für eine politische Bewertung braucht es dennoch keinen erfundenen Schuldspruch. Die dokumentierte Finanzierung und das recycelte Wahlkampfmaterial reichen völlig aus.

Selbst die Umsetzung des Stopps geriet zur Zumutung. Im Schreiben vom 12. Oktober räumte der Regierungsanwalt ein, dass die weitergeleitete gerichtliche Anordnung bei den Behördenjuristen erst am folgenden Morgen bemerkt worden sei. Er entschuldigte sich und erklärte, die Regierung halte die Anordnung nun ein. [6] Für millionenschwere Werbung findet der Apparat einen Weg. Bei einer E-Mail mit einer gerichtlichen Stoppsanweisung wird es offenbar kompliziert.

Das Ärgerliche daran ist die Selbstverständlichkeit, mit der öffentliche Mittel in Trumps Selbstdarstellung fließen. Bürger schulden ihrem Präsidenten keine Bewunderung. Sie dürfen ihn ablehnen, kritisieren und seiner Partei ihre Stimme verweigern. Dass sie über ihre Steuern auch noch seine politische Werbung mitfinanzieren sollen, ist eine Verachtung dieser Freiheit.

Trump kann sich feiern lassen. Seine Anhänger können dafür spenden. Aber wer seinen Personenkult aus der Staatskasse bezahlen lässt, soll aufhören, das als Dienst am Land zu verkaufen. Der Nutzen für sein Ego ist offensichtlich. Warum die Öffentlichkeit dafür die Rechnung übernehmen sollte, bleibt seine Regierung schuldig.