Der Deutsche Bundestag hat eine schwerwiegende redaktionelle Panne bei der Tabaksteuergesetzgebung behoben. In zweiter und dritter Lesung verabschiedete das Parlament das „Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 und des Tabaksteuergesetzes“. Damit werden fehlerhafte Inkrafttretensbestimmungen rückwirkend korrigiert, die durch ein im Oktober verabschiedetes Gesetz entstanden waren und in Verwaltung und Handel für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt hatten.
Nach dem ursprünglichen Gesetzesbeschluss sollten die Steuersätze für Zigaretten, Tabakwaren und nikotinhaltige Substitute ab dem 1. Januar 2027 in mehreren Stufen bis zum Jahr 2030 moderat angehoben werden. Durch ein legistisches Versehen in der Schlussfassung traten die Endstufen für herkömmliche Tabakwaren jedoch bereits am 21. Oktober 2026 in Kraft – während für Substitute wie E-Zigaretten-Liquids bis zum Jahresende versehentlich gar kein Steuersatz mehr im Gesetzblatt stand.
### Rückwirkende Wiederherstellung und Rechtsklarheit
Das Bundesfinanzministerium und die Generalzolldirektion hatten zwar unmittelbar nach Bekanntwerden des Versehens klargestellt, dass die Steuerzeichen weiterhin auf Basis der bisherigen Sätze ausgegeben würden und keine praktischen Mehrbelastungen für Verbraucher entstünden. Da eine bloße Verwaltungsanweisung jedoch eine fehlende oder widersprüchliche Gesetzesgrundlage nicht verfassungsfest ersetzen kann, drängte der parlamentarische Raum auf eine sofortige gesetzliche Bereinigung.
Mit dem nun beschlossenen Reparaturgesetz gelten für den Übergangszeitraum vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 rückwirkend die bisherigen Steuersätze fort. Die stufenweise Erhöhung greift wie ursprünglich politisch beabsichtigt erst ab dem 1. Januar 2027.
### Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss
Die Korrektur wurde im parlamentarischen Verfahren an den Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes angehängt. Der Finanzausschuss unter Vorsitz von Alois Rainer (CSU) und der federführende Haushaltsausschuss hatten die Nachbesserungen am Vortag gebilligt. Neben der Steuerkorrektur regelt das Gesetz auch Anpassungen bei der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern, unter anderem zur Kompensation der befristeten Entlastungen bei der Energiesteuer auf Kraftstoffe.
Aus den Oppositionsfraktionen kam scharfe Kritik an der handwerklichen Qualität der ministeriellen Gesetzesentwürfe. Dass ein solcher Formulierungsfehler weder im Finanzressort noch bei der Ressortabstimmung oder der juristischen Prüfung im Bundesjustizministerium aufgefallen sei, offenbare gravierende Schwächen im Gesetzgebungsapparat. Nach dem Bundestagsbeschluss muss das Gesetz noch die Länderkammer passieren, um vor dem Jahreswechsel endgültige Rechtskraft zu erlangen.
